GEWICHT: 56 kg
Titten: 75C
60 min:70€
Nacht: +90€
Intime Dienste: Rape, Lesbische Spiele, Lesbische Spiele, Fu?erotik, Bizarr
Ist es ein Freudenhaus? Oder doch nur ein Puppenverleih? In einem Etablissement in einem Freiberger Gewerbegebiet wird Sex mit Puppen angeboten. Die Stadt ist überrascht — und ratlos. Was sich dahinter verbirgt, erfährt man jedoch nur, wenn man zuvor auf einschlägigen Internetseiten recherchiert hat. Denn man wünscht keine Laufkundschaft, sondern diskrete Terminvereinbarung per Telefon.
Erst dann bekommt man auch die Adresse genannt. Worum es geht? Um Sex mit Puppen. Kein Sex mit aufblasbaren Gummipuppen, die man mittlerweile schon bei Amazon für unter 20 Euro bestellen kann. Kondome werden bereitgestellt, sind aber nicht Pflicht.
Ab fünf Personen gibt es auch ein Gruppenangebot in geschlossener Gesellschaft. Bei der Stadt Freiberg ist man überrascht, dass es ein solches Etablissement gibt — und dann auch noch auf der eigenen Gemarkung. Genehmigt habe man ein Sexpuppen- Bordell jedenfalls nicht. Es habe aber vor Kurzem eine Gewerbeanmeldung gegeben, bei der es um den Verkauf und die Vermietung von Sexartikeln gehe. Müller vermutet, dass es sich dabei um die Firma Charisma handelt, will das aber noch weitergehend prüfen.
Sollte es sich herausstellen, dass Kunden dort vor Ort Sex mit den Puppen haben können, wäre das eine Vergnügungsstätte, die zum einen nicht genehmigt sei und zum anderen an der Stelle auch gar nicht genehmigt werden könne — in dem Gewerbegebiet sind Vergnügungsstätten wie Diskotheken, Spielhallen und eben auch Bordelle verboten. Wobei die Tatsache, dass es sich hierbei nicht um Prostituierte, sondern um Sexpuppen handelt, die Behörden zusätzlich verwirrt.
Da es sich bei Prostitution aber laut der juristischen Definition um das Erbringen einer sexuellen Dienstleistung durch eine Person handelt, ist Sex mit einer Puppe gegen Bezahlung streng genommen keine Prostitution. Sprich: Das Landratsamt kann das Etablissement nicht verbieten, selbst wenn es wollte.