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Sicher kennt jede Frau dieses Gefühl. Wenn sie unterwegs ist, gibt es manche Begegnungen oder Orte, bei denen sie ein mulmiges Gefühl beschleicht. Für die einen ist es das Parkhaus, für andere ein Park oder der Bahnhof oder jemand, der hinter der Frau in dieselbe Richtung geht.
Nach der Kölner Silvesternacht berichteten mehr als Frauen, Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden zu sein. Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum. Fabian Hengstler vom Referat Prävention des Polizeipräsidiums Ravensburg in Sigmaringen und Polizeioberkommissarin Melike Gündemir vom Polizeipräsidium Bad Saulgau brachten viele wertvolle Verhaltenshinweise und praktische Tipps für die rund 35 interessierten Frauen aller Altersgruppen mit.
Zunächst ging Fabian Hengstler auf die Fragen ein, was ist strafbar? Wie hoch ist das Risiko? Wie können Frauen Gefahren reduzieren und was können sie im Ernstfall tun?
Laut Statistik machen Sexualdelikte einen ganz geringen Teil der Straftaten aus. Einen Anstieg verzeichnet die Polizei im Digitalen Bereich. Sexuelle Belästigungen im Internet muss man sich nicht gefallen lassen und kann diese als Straftat zur Anzeige bringen, informierte Fabian Hengstler. Ein sexueller Übergriff, Nötigung oder Vergewaltigung liegen vor, wenn etwas gegen den Willen einer anderen Person geschieht und eine Erheblichkeit vorliegt. Auch eine Berührung an Po, Brust oder sogar eine Berührung der Schulter mit sexuellem Hintergrund sind strafbar.
Fabian Hengstler fragte die Zuhörerinnen, ob es hier in der Gegend Orte gibt, an die sie nicht alleine gehen möchten. Das Risiko, dass Einer hinter dem Busch sitze und wartete, sei gering. Hengstler unterstrich vielmehr, dass Sexualstraftaten meist nicht durch Unbekannte passieren, sondern überwiegend durch Bekanntschaften.