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Blick auf das Quartier Nirgena in Gevelsberg. Die Stadt hat eine Anfrage von jemandem bekommen, der hier ein Bordell betreiben möchte. Jemand möchte offiziell ein Bordell in Gevelsberg eröffnen und hat dafür bei der Stadt angefragt. So reagiert die Stadt darauf.
Die Person ist nicht Eigentümerin des Gebäudes. Konkret geht es in der Anfrage darum, zunächst Keller- und Erdgeschoss zu Prostitutionszwecken zu nutzen. Mai, zuerst der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Wirtschaftsförderung beraten soll. Die Stadt hält das Quartier nämlich für vorbelastet. Das Ziel sei es, das Quartier positiv zu entwickeln und eine Reihe von positiven Dingen festzulegen, die in diesem Bereich möglich sind. Um dieses nicht weiter negativ zu beeinflussen, müssen Festsetzungen zur Gebietskategorie und zur Zulässigkeit von bestimmten Arten von Nutzungen getroffen werden.
Die Stadt lasse sich in dieser Angelegenheit von einer renommierten Anwaltskanzlei beraten, erklärt er weiter. Denn grundsätzlich sei es möglich, gegen einen Bebauungsplan zu klagen, wenn dabei formelle Fehler gemacht würden. Zunächst handele es sich bei der Anfrage an die Stadt zu einem möglichen Bordellbetrieb aber nur um die Bitte nach Informationen zum allgemeinen Verfahren.
Das Thema Prostitution am Nirgena ist bei der Stadt aber auch schon wesentlich konkreter aufgeschlagen. Hier habe die Stadt Gevelsberg zwei anonyme Hinweise und auch einen Hinweis der Polizei auf ein illegales Gewerbe bekommen.
Der Betreiber werde nun aufgefordert, das Gewerbe aufzugeben. Wenn er ein legales Prostitutionsgewerbe betreiben wolle, müsse auch er erst einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen. Auch in diesem Fall möchte die Stadt aber versuchen, andere Dinge im Quartier am Nirgena zu ermöglichen. Bordell Stadt Gevelsberg reagiert auf Anfrage für Bordell-Betrieb.