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Der Befund ist eindeutig: digitale Rechtsextremismus-Blindheit. Der Name des Patienten? Der deutsche Rechtsstaat. Der bescheinigte Befund lässt keine Zweifel offen.
So gibt der Kranke doch selbst zu, dass mit ihm etwas nicht stimmt. Dramatisch sind vor allem die Symptome dieses Krankheitsbildes. Es sind keine geringeren als die Gefährdung und zuweilen auch Vernichtung von Leib und Leben. Dramatisch ist aber vor allem die digitale Mutation des besagten Problems. Denn es gibt einen neuen Tatort rechter Gewaltexzesse. Dramatisch nun, da rechtsstaatliche Schutzfunktionen dort oftmals nicht greifen und man fast den Eindruck bekommt, dass sie es auch gar nicht sollen.
Der Bundespolitik und Rechtsprechung scheint also nichts Besseres einzufallen als pauschalisierte Scheinlösungen inklusive dem gesetzlich legitimierten Abbau von Persönlichkeitsrechten. Soll der Patient aber von seiner Sehschwäche genesen, braucht es zunächst ein klares Verständnis über den digitalen Rechtsextremismus selbst, um seine Gestalt als öffentliches Problem deutlich erkennen zu können.
Zugegeben, das ist kein leichtes Unterfangen. Die wichtige Erkenntnis dabei: Wer diese Komplexität nicht erkennt, verschlimmert die Lage eher, als dass sie sich verbessert. Solches Wissen ist nicht unwesentlich für die Arbeit online ermittelnder Behörden sowie für ein Bundesinnenministerium, das im Zuge von Halle und dem Fall Lübcke nun hunderte neue Stellen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus schaffen will.
Aber auch die Gesetzgebung muss sich überlegen, wie sie ihren Blick wieder schärfen kann. So ist es fraglich, warum Google und somit auch Youtube mit Algorithmen operieren dürfen, die auf eine Radikalisierung von Meinungen abzielen, indem extreme Inhalte User an das eigene Geschäftsmodell binden sollen. All das muss ein Rechtsstaat für seine Genese bedenken, andernfalls behält Seehofer Recht.